Honorar

 

Herr Busch hat hier ein wichtiges Thema aufgegriffen - über das man auf jeden Fall rechtzeitig sprechen muss.

Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bildet die gesetzliche Grundlage der Abrechnung für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts. Daneben besteht auch die Möglichkeit die Kosten einer Beauftragung im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung zu regeln.

In meiner Kanzlei kommen beide Verfahren zur Anwendung. Dabei lässt sich zu Beginn eines Mandats in einem unverbindlichen Gespräch die jeweils dem Gegenstand der Angelegenheit angemessene Grundlage der Honorierung festlegen.